Liebe Gäste

Unser Parcours ist ganzjährig für Euch geöffnet.

Wir bitten alle Besucher, unten auf dem Standstreifen neben der Straße zu parken.            
Bitte parkt nicht direkt am Haus!!! 

Und wir bitten, den rot-weiß markierten Bereich an der Einfahrt  frei zu lassen.

Erlaubt sind alle Bogenklassen.
(Compoundbögen nur bis 60 Lb)
Blasrohrschützen dürfen gerne kommen.
Verboten sind das Makieren von Zielen sowie Jagdspitzen und Armbrüste.
Vorherige Anmeldung ist nicht nötig, außer ihr braucht eine Leihausrüstung. Tragt Euch vor Schießbeginn ins Parcoursbuch ein.
Dieses liegt in unserem Bauwagen. Hierfür müsst Ihr ca 200 Meter den Weg herauf. Dort befindet sich der Bauwagen.
(Einfach Treppe wegklappen und eintreten.) 

Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch vorher am Einschießplatz, einschießen.

Da unser Parcours aus zwei Teilen besteht, habt Ihr auch zwei Möglichkeiten einzusteigen.
1. Möglichkeit: Ihr geht wieder zum Einschießplatz. Von dort seht Ihr schon Abschuss Nummer 1 (Wisent).
2 Möglichkeit: Ihr geht nur den halben Weg herunter und biegt nach links ab. Dort befindet sich das Ziel Nummer 16 (Steinböcke).
Ihr schießt alle Ziele in der oberen Runde und geht danach zum Einschießplatz und somit zur Nummer 1.

Die Parcoursgebühr könnt Ihr überweisen oder einem Vorstandsmitglied des Vereins überreichen.
Dass sich jeder Schütze an die im unteren Bereich stehende Schießordnung hält, setzen wir voraus.
Die Parcoursgebühr beträgt:
Pro Schütze  ab dem 16. Lebensjahr  12 €
Kinder und Jugendliche: 6 € 
Ausrüstung könnt Ihr Euch bei uns, wie schon erwähnt,ausleihen. In dem Fall solltet Ihr Euch vorher melden. Das Ausleihen einer Ausrüstung kostet 10 €.

Derzeit hat unser Bogenparcours  32 Stationen mit 85 Tieren.
 

Der Parcours befindet sich, wie die Jahre zuvor, 
an der Talstrasse 116 in Lüdenscheid. 
Hunde können sehr gerne mitgebracht werden. Müssen aber an der Leine geführt werden.
Eine Toilette befindet sich direkt am Bauwagen an dem Ihr auch auf halber Strecke, eine Pause einlegen könnt.
In Fuß weite befindet sich ein Restaurant. 


Viele Grüße und alle ins Kill 

Unsere Kontonummer lautet:

DE59 4505 0001 0000 4298 78

MÄRKISCHE BOGENSCHÜTZEN E.V.


Oder nutzt den im Parcours aushängenden QR-Code

Wir haben kein PayPal.


Liebe Gäste

Keiner möchte in eine Notsituation kommen. Leider kann dies aber mal vorkommen.
Aus diesem Grund, haben wir an unserem Bauwagen, einen Notfallpunkt eingerichtet.
Solltet Ihr also einmal in die Situation kommen, das Ihr einen Notruf tätigen müßt, so gebt bitte folgende Information mit an.
"Lüdenscheid 410 Bogenschützen".
Ausgestattet mit dieser Information, wird der Rettungsdienst zum Bauwagen hochfahren.

Ihr wollt einen besonderen Tag erleben?

Super. Immer wieder haben wir Anfragen von verschiedensten Gruppen. 
Wollt Ihr ein Gruppenevent (Betriebsausflug) veranstalten? 
Soll es ein besonderer Kindergeburtstag sein?
Oder wollt Ihr das Bogenschießen einfach mal so ausprobieren?
Bitte schreibt uns über den folgenden Link einfach eine Email mit folgenden Angaben
- Terminwunsch
- Personenanzahl
- Telefonnummer 

 

Damit alles reibungslos klappt, gilt es folgendes zu beachten. Da wir Gruppenführungen, Kindergeburtstage, etc. ehrenamtlich in unserer Freizeit durchführen, benötigen wir mindestens      2 Wochen Vorlauf, um alles gut vorzubereiten und planen zu können. 


Schießordnung


Stand: 03.02.2021

Diese Schießordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen.
Das Schießen auf dem Vereinsgelände (Parcours, Sporthalle) erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Disziplin,
da ein Fehlverhalten mit hohen Risiken für die Gesundheit der anderen Schützen und sich selbst verbunden sein kann.
§ 1 Betreten des Vereinsgeländes
1. Das Betreten des Parcours ist vereinsfremden Personen grundsätzlich auch ohne Begleitung eines Vereinsmitglieds
gestattet.
2. Ein Eintrag ins Schießbuch ist zwingend (versicherungstechnisch) notwendig und wird von Vereinsmitgliedern kontrolliert!
3. Das Betreten und die Benutzung des Parcours mit Armbrüsten oder anderen erlaubnispflichtigen Geräten ist
strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
4. Das Zuggewicht eines Compoundbogens darf maximal 60 lbs betragen.
5. Das Klettern auf Bäumen und mutwillige Zerstören von Naturanlagen ist verboten und wird mit einem Platzverweis,
im Wiederholungsfall mit Ausschluss aus dem Verein, geahndet.
6. Bei Nichtbeachtung von § 1.1.-6. geschieht das Betreten auf eigene Gefahr; der Verein übernimmt für eventuell auftretende
Schäden keine Haftung und behält sich vor im Wiederholungsfall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und
Zerstören fremden Eigentums zu erstatten!
§ 2 Kinder und Jugendliche
1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen den Parcours nur in Anwesenheit eines volljährigen und erfahrenen
Schützen oder mit Freigabe des Vorstandes / Jugendsportleiter nutzen.
§ 3 Verhalten im Parcours
1. Die Sicherheitsbestimmungen des DFBV (Anlage 1) sind Teil der Schießordnung des Märkischen Bogensportverein
e.V.. Sie können beim Vorstand eingesehen werden.
2. Der Parcours darf nur in Aufbaurichtung geschossen werden! Entgegen des Verlaufs zu schießen ist absolut untersagt!
3. Die Ziele sind in der ausgeschilderten Reihenfolge und vom Abschusspflock zu schießen!
4. SICHERHEIT ist das oberste Gebot!!! Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich!!! Jeder Schütze hat vor
Schussaufbau unbedingt darauf zu achten, dass sich keine Person im Schussfeld oder hinter dem Ziel befindet!!!
5. Schützen, die seitlich oder hinter dem Ziel nach verschossenen Pfeilen suchen, machen dies ihren Sportkameraden
dadurch kenntlich, dass entweder ein Mitglied der Gruppe vor dem 3D-Tier stehen bleibt, oder aber ein Bogen deutlich
erkennbar dort abgestellt wird.
6. Es dürfen nur Bögen, Pfeile, Armschutz usw. in technisch einwandfreiem Zustand verwendet werden.
7. Auf die Scheiben und 3D-Tiere darf nur mit handelsüblichen Feld-/3D-Spitzen geschossen werden!
8. Bruchpfeile sind aus dem Vereinsgelände bzw. Waldgelände zu entfernen und in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen.
9. Schützen die in fahrlässiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom
Vereinsgelände bzw. Waldgelände zu verweisen. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden!
10. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf stören oder zu stören versuchen, können
vom Vereinsgelände bzw. Waldgelände verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen
werden!
11. Anfänger dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Trainers/Betreuers oder eines erfahrenen Vereinsmitgliedes
nutzen.
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12. Wer auf lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen; Gastschützen werden in einem
solchen Fall sofort des Waldes verwiesen.
13. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
14. Rauchen ist im Parcours und Waldgelände grundsätzlich verboten! Während dem Schießen gilt ein absolutes Alkoholverbot!
§ 4 Verhalten in der Sporthalle
1. Die Sicherheitsbestimmungen des DFBV (Anlage 1) sind Teil der Schießordnung des Märkischen Bogensport Vereins.
Sie können beim Vorstand eingesehen werden.
2. Die Sporthalle darf ausschließlich mit Hallenschuhen betreten werden!
3. Die Sporthalle darf nur in Aufbaurichtung geschossen werden! Entgegen der Aufbaurichtung zu schießen ist absolut
untersagt!
4. Die Ziele sind ausschließlich von der Schießlinie aus zu schießen!
5. SICHERHEIT ist das oberste Gebot!!! Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich!!! Jeder Schütze hat vor
Schussaufbau unbedingt darauf zu achten, dass sich keine Person im Schussfeld oder hinter dem Ziel befindet!!!
6. Schützen, die seitlich oder hinter dem Ziel nach verschossenen Pfeilen suchen, machen dies ihren Sportkameraden
dadurch kenntlich, dass entweder ein Mitglied der Gruppe vor der Scheibe stehen bleibt, oder aber ein Bogen deutlich
erkennbar dort abgestellt wird.
7. Es dürfen nur Bögen, Pfeile, Armschutz usw. in technisch einwandfreiem Zustand verwendet werden.
8. Auf die Scheiben darf nur mit handelsüblichen Feld-/3D-Spitzen geschossen werden!
9. Bruchpfeile sind aus der Sporthalle zu entfernen und in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen.
10. Schützen die in fahrlässiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und der
Sporthalle zu verweisen. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden!
11. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf stören oder zu stören versuchen, können
der Sporthalle zu verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden!
12. Anfänger dürfen die Sporthalle nur in Begleitung eines Trainers/Betreuers oder eines erfahrenen Vereinsmitgliedes
nutzen.
13. Hunde sind grundsätzlich in der Sporthalle nicht gestattet.
14. Rauchen ist in der Sporthalle grundsätzlich verboten und nur an den vorgegebenen Stellen des Außenbereiches gestattet!
Während dem Schießen gilt ein absolutes Alkoholverbot!
§ 5 Versicherung
1. Jeder Nutzer des Parcours und der Sporthalle muss zwingend über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.